Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-21 U
82/13) muss ein Verkäufer auch über verwildertes Wurzelwerk im Garten
aufklären.
Im entschiedenen Fall war der Garten von Bambuswurzeln
durchwuchert. Diese hatten sich unter der Terrasse bis zum Haus
ausgebreitet und die Isolierung des Mauerwerks angegriffen. Da der
Verkäufer das ausgewucherte Wurzelwerk kannte, hätte er über die damit
verbundenen Beeinträchtigungen und Gefahren aufklären müssen, entschied
das Gericht. Er könne sich nicht darauf berufen, dass im Kaufvertrag
eine Haftung für Mängel ausgeschlossen wurde. Vielmehr sei der
versteckte Mangel für den Käufer von so wesentlicher Bedeutung gewesen,
dass er das Haus bei Kenntnis der Sachlage nicht zum vereinbarten
Kaufpreis gekauft hätte. Der Verkäufer wurde daher verurteilt, die
Kosten für die Beseitigung des Wurzelwerks und die Sanierung der
Terrasse zu ersetzen.
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