01.08.2014

Neues EEG gilt seit 1. August 2014

Das ändert sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Am 1. August 2014 ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das EEG bringt auch Veränderungen für Bauherren mit Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach. Neu ist die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom, von der Besitzer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen aber verschont bleiben. Außerdem gibt es künftig wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung für mittelgroße Photovoltaik-Anlagen.

Neubau Doppelhaus mit Photovoltaik-Anlage auf DachBild größer anzeigen
Als größte Änderung bringt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Ausgenommen sind nur Besitzer kleiner Photovoltaik-AnlagenFoto: Kfw-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Wer jetzt eine neue Photovoltaik-Anlage installiert und seinen Solarstrom selbst verbrauchen möchten, muss künftig grundsätzlich für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent, ab 2017 sind 40 Prozent der EEG-Umlage zu zahlen. Ausnahme sind private Hausbesitzer, deren Photovoltaik-Anlage kleiner als zehn Kilowatt Leistung sind. Die meisten Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen sind zwischen zwei und acht Kilowatt installierter Leistung (kWp) groß, das entspricht 20 bis 60 Quadratmeter Dachfläche.

Einspeisevergütung sinkt je nach Anzahl der neu installierte Solarstrom-Anlagen
Die Vergütung für in das Netz eingespeisten Solarstrom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen auf Wohnhäusern bis 10 kWp ist im August 2014 auf 12,75 Cent pro kWh gesunken und sinkt damit etwas weniger als bisher. Anlagen bis 500 kWp erhalten noch 11,09 Cent pro kWh. Grundsätzlich ist die Höhe der Vergütung für 20 Jahre garantiert, ab September installierte Anlagen starten mit einem etwas geringeren, degressiven, Vergütungssatz. Er sinkt jeden Monat, je nach Anzahl der Neuinstallationen in den jeweiligen Vormonaten - man spricht vom "atmenden Deckel". Bei einem Marktvolumen von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (GW) pro Jahr, dem politisch gewünschten Zubaukorridor, beträgt die Degression beispielsweise 0,5 Prozent monatlich. Verdoppelt sich das Marktvolumen auf 5 GW erhöht sich die Degression auf 1,8 Prozent im Monat. Sinkt das Marktvolumen deutlich, erhöht sich die Förderung sogar: Unterschreiten die Neuinstallationen die Summe von 1 GW, steigt die Einspeisevergütung einmalig um 1,5 Prozent im folgenden Quartal.

Marktintegrationsmodell fällt ab August 2014 weg
Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab 1. August 2014 in Betrieb genommen werden und nicht größer als 500 kWp sind, erhalten wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung. 2016 sinkt die Grenze dann auf 100 kWp.

 
 
 
Quelle: Zukunft Altbau
 
 
 
 

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