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Bauvoranfrage klärt zweifelhafte Punkte beim Hausbau

Vor Grundstückskauf klären, ob Traumhaus genehmigungsfähig ist

Wer bauen will, der hat meistens klare Vorstellungen, wie das Haus aussehen soll, und beauftragt zum Beispiel den Architekten entsprechend. Was aber, wenn sich später herausstellt, dass sich das beauftragte Projekt auf dem ins Auge gefassten Grundstück gar nicht realisieren lässt? Eine Bauvoranfrage verhindert böse Überraschungen und klärt zweifelhafte Punkte beim Hausbau schon vor dem Grundstückskauf.

Baustelle mit zwei Einfamilienhäusern im RohbauBild größer anzeigen
Ist das Traumhaus auf dem Wunschgrundstück überhaupt genehmigungsfähig? Damit es bei der Baugenehmigung keine böse Überraschung gibt, bietet sich eine Bauvoranfrage anFoto: aktion pro eigenheim

Damit es nicht erst bei der Baugenehmigung eine böse Überraschung gibt, raten die Experten der ARGE Baurecht immer zunächst zu klären, ob das Projekt auf dem Grundstück überhaupt genehmigungsfähig sein kann. Liegt für das Areal kein gültiger Bebauungsplan vor, bietet sich die so genannte Bauvoranfrage an. Der Bauherr kann sie selbst beim Bauamt stellen oder den Planer mit der Bauvoranfrage beauftragen. Dazu muss er nicht einmal Eigentümer des Grundstücks sein. Erst wenn im Großen und Ganzen klar ist, was gebaut werden darf, sollte er den Architekten mit der detaillierten Baugenehmigungsplanung oder sogar dem kompletten Bauvorhaben beauftragen.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid gültig?
Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Er ist verbindlich und kann die grobe Richtung für die Planungen vorgeben. In jedem Fall ist der Weg über die Bauvoranfrage verlässlicher als mündliche Verhandlungen mit den Behörden.

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Quelle: ARGE Baurecht
 
 
 
 

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