Expertenrat

Wir haben im März erst unsere Wohnung verkauft, dann eine neue gekauft. Können wir direkt nach dem Umzug Baukindergeld beantragen oder müssen wir bis zur Übergabe der alten Wohnung warten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Michael Z. am 23.08.2021 

Wir haben unsere derzeitige bewohnte Wohnung am 23.03.21 zum 01.11.21 verkauft und unsere neue am 25.03.21 zum 01.10.21 gekauft ( Familienzuwachs). Wir werden wohl Mitte Oktober bereits umziehen können, da die neu gekaufte Wohnung komplett renoviert ist. Könnten wir uns bereits im Oktober vollständig ummelden und uns auf dem Portal fürs Baukindergeld registrieren oder müssen wir bis zur Wohnungsübergabe der alten Immobilie am 01.11.21 gedulden? Wenn wir die Erwerbsvormerkung als Grundbuchersatz einreichen, benötigen wir einen beglaubigten Auszug des Grundbuchsamt mit allen relevanten Daten? Die alleinige Bekanntmachung zählt wohl nicht.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie umgezogen und alle Familienmitglieder umgemeldet sind. Der Termin der Wohnungsübergabe ist für die Förderung nicht relevant. Liegt Ihnen die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen. Diese muss nicht vom Grundbuchamt beglaubigt werden, da die Grundbucheintragung ohnehin nachgereicht werden muss.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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