Kann ich weiter Baukindergeld beziehen, auch wenn ich eine Immobilie erbe?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Jen M. am 02.08.2022 Ich erhalte seit 2021 Baukindergeld. Jetzt könnte ich eine Immobilie erben. Erlischt damit mein Anspruch auf Baukindergeld oder zählt lediglich der Zustand beim Zeitpunkt der Antragstellung?
Antwort von aktion pro eigenheim
Durch das Erbe ändert sich nichts an Ihrer Baukindergeld-Berechtigung. Weiteres Wohneigentum darf lediglich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrags nicht vorhanden sein.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-weiterbezug-baukindergeld-bei-immobilienerbe-1659443838.php