Expertenrat

Was muss bei der Antragstellung zum Baukindergeld an Unterlagen vorliegen und was gilt als Besitznachweis?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Markus Z. am 08.10.2019 

Ich habe eine Immobilie gekauft und Ende Oktober ist Schlüssel- und Geldübergabe. Ende November wird eines meiner 3 Kinder 18, also die Zeit für die Antragstellung drängt! Was für Unterlagen werden benötigt, um den Antrag zu stellen, bzw. was gilt als Besitznachweis? Der Eintrag ins Grundbuch ist noch nicht geschehen, ist da der notarielle Kaufvertrag Nachweis genug?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auf jeden Fall sollten Sie alle Daten und Fakten rund um den Immobilienkauf zur Antragstellung parat haben und - ganz wichtig - die vollständige Meldebestätigung, auf der alle Haushaltsmitglieder aufgeführt sind. Hier finden Sie die genauen Anforderungen der KfW an die Meldebestätigung.

Dann können Sie sich registrieren und den Antrag auf Baukindergeld stellen. Erst wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, müssen Sie die Nachweise hochladen (innerhalb von 3 Monaten). Als Eigentumsnachweis gilt der Grundbuchauszug, liegt dieser noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen. Darüber hinaus laden Sie dann Ihre Steuerbescheide von 2016 und 2017 hoch sowie die Meldebestätigung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-was-muss-bei-antragstellung-zum-baukindergeld-unbedingt-vorliegen-1570622742.php
Â