Wenn ich meine vermieteten Wohnungen vor der Baugenehmigung veräußert habe, bin ich wieder förderfähig?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Bernd B. am 13.09.2018 Wenn ich meine vermieteten Wohnungen vor der Baugenehmigung veräußert habe, bin ich wieder förderfähig (andere Voraussetzungen erfüllt)?
Antwort von aktion pro eigenheim
Ja, wenn Sie zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine weitere Immobilie besitzen, können Sie Baukindergeld beantragen.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
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