Ich besitze aus meiner Zeit als Lediger noch eine Wohnung in der wir als Familie mit 2 Kindern noch leben. Jetzt bekommen wir ja nach den jetzt bekannten Regeln kein Baukindergeld mehr. Ich möchte die vorhandene Immobilie allerdings an meine Schwester verkaufen. Der Plan für den Neubau ist bei der Stadt bereits zur Genehmigung eingereicht. Wie sieht es jetzt hier aus?
Wenn Sie die Wohnung verkaufen, bevor die Baugenehmigung für den Neubau erteilt wird, kann es noch klappen mit dem Baukindergeld. Die Stichtage Verkauf / Baugenehmigung dürfen sich nicht überschneiden.