Wenn ich im März ein Haus verkauft und im April die Baugenehmigung für einen Neubau bekommen habe - ist das Baukindergeld dann möglich?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Raphael K. am 04.12.2020 Wir haben ein neues Haus gebaut. Umgemeldet haben wir uns auch schon. Wir haben ein Kind. Vorher habe ich eine Immobilie besessen. Der Verkauf (unterschriebene Notarvertrag) ist vom 16.03.2020. Die Baugenehmigung (§63 BauO NRW) vom neuen Haus ist vom 16.04.2020. Kann ich somit Baukindergeld beantragen?
Antwort von aktion pro eigenheim
Ja, da Sie Ihre vorhandene Immobilie verkauft haben, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde, kommt das Baukindergeld als Förderung in Frage.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-verkauf-haus-baugenehmigung-neubau-baukindergeld-1607430372.php