Expertenrat

Ich verkaufe im Mai meine Eigentumswohnung und kaufe im Juni ein Haus. Ist das Baukindergeld möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Antonino F. am 22.04.2020 

Ich besitze eine Eigentumswohnung und habe Mitte Mai einen Termin beim Notar, weil ich diese verkaufe. Auszahlung vom Käufer erfolgt Ende Juni. Mitte Juni habe ich einen Notartermin zum Kauf eines Hauses. Habe ich Anspruch auf Baukinderceld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wichtig für das Baukindergeld ist, dass die Eigentumswohnung vor dem Kauf des Hauses verkauft wird - die relevanten Stichtage sind die beiden Notartermine, die sich nicht überschneiden dürfen. Um einen Anspruch auf Baukindergeld zu haben, müssen Sie aber auch die anderen Förderbedingungen erfüllen (Einkommensgrenze etc.)

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