Expertenrat

Können wir das Baukindergeld von unserer Eigentumswohnung auf ein Einfamilienhaus übertragen und ist der Zuschuss auch für unsere später geborenen Kinder möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von S. S. am 19.11.2025 

Wir haben im Jahr 2019 eine Eigentumswohnung gekauft und für unser damals einziges Kind Baukindergeld in Höhe von insgesamt 12.000 Euro erhalten. Im Juli 2024 sind wir aus dieser Immobilie ausgezogen, da wir ein Einfamilienhaus erworben haben. Die bisher geförderte Immobilie haben wir nicht verkauft; sie befindet sich weiterhin in unserem Eigentum und wird derzeit vermietet. Inzwischen haben wir drei KinderDa wir nun eine neue selbstgenutzte Immobilie besitzen, stellt sich für uns die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt:

  • den Baukindergeld-Zuschuss auf das neue Objekt zu übertragen,
  • oder für die weiteren Kinder (geboren 2022 und 2025) eine Förderung zu erhalten,
  • oder ob es eventuell alternative Förderwege gibt, die in unserem Fall denkbar wären.
Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, das Baukindergeld auch nach dem Erwerb einer neuen Immobilie fortzu­führen. Das ist allerdings nur nach einer individuellen Prüfung der KfW möglich und es müssen alle Voraus­setzungen für das Baukindergeld erfüllt sein (nahtloser Umzug, Miteigentümer der Immobilie, Eigentumsquote des Haushalts mindestens 50 % etc.). Sie sollten sich in diesem Fall so früh wie möglich mit der KfW in Verbindung setzen.

Für die später geborenen Kinder ist die Förderung leider nicht mehr möglich. Hier gilt die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Auch andere Förderungen kommen zum jetzigen Zeitpunkt nach unserem Wissen nicht in Frage. Die meisten Fördermittel müssen vor dem Bau bzw. Kauf von Wohneigentum beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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