Wir haben im Jahr 2019 eine Eigentumswohnung gekauft und für unser damals einziges Kind Baukindergeld in Höhe von insgesamt 12.000 Euro erhalten. Im Juli 2024 sind wir aus dieser Immobilie ausgezogen, da wir ein Einfamilienhaus erworben haben. Die bisher geförderte Immobilie haben wir nicht verkauft; sie befindet sich weiterhin in unserem Eigentum und wird derzeit vermietet. Inzwischen haben wir drei Kinder. Da wir nun eine neue selbstgenutzte Immobilie besitzen, stellt sich für uns die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt:
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, das Baukindergeld auch nach dem Erwerb einer neuen Immobilie fortzuführen. Das ist allerdings nur nach einer individuellen Prüfung der KfW möglich und es müssen alle Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt sein (nahtloser Umzug, Miteigentümer der Immobilie, Eigentumsquote des Haushalts mindestens 50 % etc.). Sie sollten sich in diesem Fall so früh wie möglich mit der KfW in Verbindung setzen.
Für die später geborenen Kinder ist die Förderung leider nicht mehr möglich. Hier gilt die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Auch andere Förderungen kommen zum jetzigen Zeitpunkt nach unserem Wissen nicht in Frage. Die meisten Fördermittel müssen vor dem Bau bzw. Kauf von Wohneigentum beantragt werden.
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