Expertenrat

Welche rechtlichen Mittel habe ich, die Übergabe des Schlussabnahmescheins vom Bauträger zu fordern?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thomas W. am 13.11.2015 

Der Bauträger hat die Schlussrate gestellt. Im Vertrag steht, er könne dies vor Aushändigung des Nachweises der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme (Schlussabnahmeschein) tun. Vom Baurechtsamt weiß ich, dass der Schlussabnahmeschein vor 2 Monaten ausgestellt wurde. Der Bauträger weigert sich aber, uns den Schlussabnahmeschein zu übergeben. Welche rechtlichen Mittel habe ich, die Übergabe des Schlussabnahmescheins zu fordern?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da wir Ihren Vertrag und die genauen Umstände nicht kennen, ist ein rechtlicher Rat "aus der Ferne" schwierig. Deshalb sollten Sie besser einen Fachanwalt für Baurecht dazu befragen, der Ihre Vertragsunterlagen entsprechend unter die Lupe nehmen kann.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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