Ein Kunde hat in der Vergangenheit eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Programm 124 finanziert. Heute ist er verheiratet und möchte ein Einfamilienhaus bauen. Kann jetzt die Frau das Programm 124 neu beantragen? Die Überlegung ist: Jede natürliche Person kann dieses Programm einmal für sich beantragen. Oder gibt es da ein „Verbot“ bzw. Versagen dieser Förderung?
Ja, bei einem erneuten Hausbau kann die Förderung im KfW-Wohneigentumsprogramm wieder beantragt werden. Das kann entweder die Frau oder aber auch Ihr Kunde tun. Die KfW schließt das in Ihrem Merkblatt bzw. den FAQ nicht aus. Wichtig ist lediglich, dass auch die neue Immobilie wieder selbst genutzt wird. Zusätzlich kommt bei einem Neubau das Programm Energieeffizient Bauen 153 in Frage.