Expertenrat

Ich kaufe mir eine Eigentumswohnung. Wie sind die Fristen für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mevlüt  D. am 09.04.2019 

Ich werde mir eine Wohnung Kaufen, wo der Eigentümer aktuell wohnt. Ich werde mit meinen 16 Jährigen Sohn in die neue Wohnung einziehen. Übergabe erfolgt erst zum 01.08.2019, weil die neue Wohnung der Eigentümer zum 01.07.2019 fertig gestellt wird. Bei den Bedingungen für einen Anspruch auf Baukindergeld steht folgende Klausel:  "Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden." Notar Termin für Kaufabwicklung ist Mitte April, somit werde ich 3 Monate nach dem Kauf in die Wohnung einziehen können. Habe ich Anspruch auf Baukindergeld oder nicht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die von Ihnen zitierte Klausel trifft auf Ihren Fall nicht zu, denn Sie kaufen ja nicht Ihre Mietwohnung, sondern eine andere Eigentumswohnung. Deshalb gilt bei Ihnen: Nach dem Einzug in die neue Eigentumswohnung haben Sie 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Als Einzugsdatum gilt das Datum auf Ihrer Meldebescheinigung. Sie ziehen also um, melden Ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung an und stellen dann innerhalb von 3 Monaten den Antrag auf Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-kauf-eigentumswohnung-frist-baukindergeld-1554903701.php