Expertenrat

Können wir auch Baukindergeld erhalten, wenn meine Lebensgefährtin noch verheiratet ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nico P. am 27.10.2019 

Wir, das heißt meine Lebensgefährtin, ihre drei Kinder (9, 12 und 14) und ich wollen uns gern ein eigenes Haus kaufen. Die Finanzierung steht und der Kaufvertrag könnte baldmöglichst unterzeichnet werden.  Allerdings ist meine Lebensgefährtin aktuell noch verheiratet. Wäre es möglich trotzdem Baukindergeld zu beantragen/erhalten, wenn erst ich, und in wenigen Monaten nach der Scheidung sie mit ins Grundbuch eintragen lasse?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Unserer Meinung nach können Sie das Baukindergeld erhalten, auch unabhängig davon, ob Ihre Lebensgefährtin im Grundbuch steht oder nicht. Die wichtigen Voraussetzungen sind: Sie sind ein gemeinsamer Haushalt, die Kinder sind mit Hauptwohnsitz im neuen Haus gemeldet und Sie bzw. Ihre Partnerin sind kindergeldberechtigt sowie Ihr Haushaltseinkommen entspricht den Fördervoraussetzungen. Wie Sie den Kauf unter sich aufteilen, spielt keine Rolle. Wichtig ist aber, dass Ihr Haushalt zu mindestens 50 % Eigentümer der Wohnimmobilie ist.

Ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld wäre allerdings, wenn Ihre Lebensgefährtin zum Zeitpunkt des Hauskaufs noch (Mit)Eigentümerin einer anderen Wohnimmmobilie wäre, z.B. gemeinsam mit dem Ehemann.

Am besten fragen Sie zusätzlich auch bei der KfW an, welche Dokumente in Ihrem Fall eingereicht werden müssen, da Ihre Lebensgefährtin vermutlich bei den geforderten Steuerbescheiden zusammen mit Ihrem Ehemann veranlagt wurde. Eventuell ist beim Hochladen der Dokumente auch ein formloses Schreiben nötig, das Ihre Wohn/Lebenssituation erklärt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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