Expertenrat

Wir haben im März 2018 ein Haus gekauft, unsere Tochter wurde im April 2019 geboren. Kommt das Baukindergeld in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Pervin N. am 07.05.2019 

Wir haben letztes Jahr uns ein Haus gekauft, genauer gesagt März 2018. Unsere Tochter ist im April 2019 auf die Welt gekommen (erstes Kind). Hätten wir trotzdem ein Recht auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Für einen Hauskauf 2018 hätte Ihre Tochter spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein müssen. Zudem ist die Antragsfrist Ende 2018 abgelaufen.

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