Mein Partner und ich wohnen mit unseren minderjährigen Kindern in einem Haus, das nein Partner im Zuge der Hofübergabe 2017 überschrieben bekommen hat. Entfällt durch dieses Erbe der Anspruch auf Baukindergeld, da nur der erstmalige "Erwerb" bezuschusst werden soll? Ganz fair wäre das ja aber nicht, wäre nur der Hof ohne Wohnhaus überschrieben worden und das Haus später vererbt worden, spielt das keine Rolle für das Baukindergeld. Rein vom Einkommen sind wir mit ca. 50 T Brutto / Jahr weit unter der Grenze.
Ja, es ist tatsächlich so, dass durch das überschriebene Haus der Anspruch auf Baukindergeld entfällt. Zumindest dann, wenn Sie Wohneigentum zusätzlich neu bauen oder kaufen wollen. Zum Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag darf man für keine weitere Wohnimmobilie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Bei einem vorherigen Verkauf des Hauses wäre ein Anspruch möglich.
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