Expertenrat

Stimmt es, dass für die Eigenheimzulage und das Baukindergeld in Bayern andere Fristen gelten als beim Baukindergeld des Bundes?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Emrah O. am 08.06.2020 

Wir haben die Zusage für ein Grundstück bekommen und würden dieses im August bekommen. Heißt wir können Anfang nächsten Jahres mit dem Bau beginnen. Ich weiß, dass ich Baukindergeld vom Staat bekomme, hierzu brauch ich Kaufvertrag und Baugenehmigung bis 31.12.2020.  Für das Bayrische Baukindergeld und die Eigenheimzulage wurde mir gesagt, dass diese 31.12.2020 ausläuft, allerdings muss ich noch dieses Jahr eingezogen sein um dies zu beantragen. Können Sie mir sagen, ob das so richtig ist? Sind die Vorlagen vom Bund anders als die von Bayern?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, das ist (leider) richtig. Für die Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus in Bayern gelten andere Fristen als für das Baukindergeld des Bundes. Die Förderung in Bayern kann nur bis zum 31.12.2020 beantragt werden, d.h. bis dahin muss auch der Umzug erledigt sein. Ob es in Bayern eventuell noch eine Verlängerung geben wird, ist noch nicht klar.

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