Expertenrat

Für kleinere Änderungen verlangt das Bauamt eine neue Freistellung. Müssen wir uns jetzt zwischen Änderungen und Baukindergeld entscheiden?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jupalu B. am 27.07.2021 

Hier ganz kurz die Eckdaten unseres Bauvorhabens:  * EFH im Neubaugebiet (Erschließung voraussichtlich 11.2021 fertiggestellt; in NRW) * Baubeginn frühestens Frühjahr 2022. * Genehmigungsfreistellung liegt seit 18.02.2021 vor. Wir haben uns extra beeilt, um noch in der Frist für das Baukindergeld zu bleiben. Während der Hausplanung musste auf einige Dinge verzichtet werden (Garage, Veranda), oder einige Dinge wurden noch nicht zu 100% fertig geplant (Fensterpositionen und Größen). Sollte laut Architektin alles kein Problem sein, dass noch hinterher zu machen.  Ist auch soweit kein Problem, wenn das Baukindergeld nicht wäre. Dann könnte man einfach eine neue Freistellung beantragen und alles wäre gut. Und genau hier liegt nun unser Problem. Unsere Änderungen sind eigentlich marginal:  * Kleines Bad Fenster um 1m verschoben * In einem Kinderzimmer wurde aus einem Fenster ein Doppeltes das insgesamt 40cm breiter ist. * Zusätzliche Terassentür in der Küche und um 30cm versetztes Fenster. Das ist alles, aber würde laut Bauamt trotzdem nur über eine neue Freistellung möglich sein. Müssen wir uns jetzt wirklich zwischen Änderungen und Baukindergeld entscheiden? Warum ist das im Falle einer Baugenehmigung und Tektur in Ordnung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, leider sieht es tatsächlich so aus, als müssten Sie sich zwischen Änderungen und Baukindergeld entscheiden. Ursache sind weniger die Förderbedingungen des Baukindergeldes als die Unterschiede im Genehmigungsverfahren. Während das Verfahren bei der Baugenehmigung aufwändiger ist, sind Änderungen mit einer Tektur möglich. Das Verfahren bei der Freistellung ist einfacher, dafür ist der Bauherr verpflichtet, den Antrag auf die Genehmigungsfreistellung erneut beim Bauamt einzureichen, wenn sich die Bauvorlagen ändern.

Wenn Sie auf die Änderungen nicht verzichten wollen - wovon wir ausgehen, denn Sie wollen sicher nicht irgendein Haus bauen, sondern ein für Sie optimales - können Sie versuchen, analog zum Tekturverfahren mit der ursprünglichen und fristgerechten Freistellung das Baukindergeld zu beantragen. Eventuell ist die Förderung so noch möglich.

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