Expertenrat

Wir haben uns schon 2020 ausführlich zur KfW-Förderung beraten lassen und unser Effizienzhaus entsprechend geplant. Nun sind wir mit der Antragstellung genau zwischen alte Förderung und neue BEG-Förderung geraten. Müssen wir die Förderung jetzt abschreiben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stefan B. am 12.08.2021 

Folgender Sachverhalt beschäftigt mich bei meinem EFH Projekt:  Für unser Neubau Hausprojekt haben wir uns seit Mitte 2020 bis Januar diesen Jahres (letzter Finanzierungsvorschlag vom 06.01.21) von unserem Finanzvermittler zu Krediten und zum KfW Programm (KfW-Wohn­eigentums­programm 124 und Energieeffizient Bauen 153) beraten lassen und einen Finanzierungsplan aufstellen lassen. Daraufhin haben wir mit einem Fertighaushersteller einen Hausvertrag abgeschlossen (08.01.21) und mit der Planung des Hauses gestartet. Die Planungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und der Gesamtpreis ist fixiert. Nun wollte ich Anfang Juni unsere geplante Finanzierung mit der Bank abschließen. Mein Finanzvermittler teilte mir mit, dass die "alte" KfW Förderung von keiner Bank mehr beantragt wird, auch nicht mehr bis zum 30.06.21 aufgrund der Antragslaufzeiten. Er kann im System die Konditionen nicht mehr berechnen und mir deshalb keinen Bank Kredit inkl. KfW Kredit mehr anbieten.  Aufgrund dessen habe ich mich mit der KfW in Verbindung gesetzt und nachgefragt wie ich jetzt noch eine Förderung erhalten kann. Die alte Förderung ist abgeschalten, die neue BEG Förderung muss vor unterzeichen eines L&L Vertrag beantragt werden. Meine Recherche ergab, dass ein dokumentiertes Beratungsgespräch oder eine aufschiebende Bedingung im Liefer - und Leistungsvertrag von nöten ist, sofern schon ein Liefer-& Leistungsvertrag unterschrieben wurde. Das Beratungsgespräch hat stattgefunden, allerdings für die alte Förderung und bevor diese Klausel von der KfW veröffentlicht wurde. Eine aufschiebende Bedingung enthält der Liefer- & Leistungsvertrag nicht, da das für die alte Förderung nicht von nöten war und nachträglich kann diese Bedingung laut meinem Haushersteller nicht mehr aufgenommen werden.  Gibt es noch eine Möglichkeit die neue BEG Förderung zu erhalten oder kann ich die Förderung abschreiben? Macht die KfW / BMWi hier keine Ausnahmen, ich bin doch bestimmt kein Einzelfall ... Aus meiner Sicht haben wir uns an alle Vorgaben gehalten und stehen aufgrund der Umstellung des KfW Programms und der vorzeitigen Abschaltung der KfW Kredite bei den Banken nun völlig im Regen hinsichtlich Förderung. Wir haben uns explizit für ein KfW Effizienzhaus entschieden und nun teure Baumaßnahmen mit eingeplant, auch weil wir fest mit der Förderung gerechnet haben.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das ist tatsächlich eine sehr ärgerliche Situation, vor allem weil Sie eigentlich gut geplant haben! Leider gibt es hier keinerlei Kulanzregelung seitens der KfW. Der Finanzierungsberater hätte die "alte" KfW-Förderung fristgerecht einreichen müssen, Anfang Juni war dies durchaus noch möglich. Einzige Idee jetzt wäre, den Liefer- und Leistungsvertrag rückabzuwickeln, natürlich nur dann, wenn keine anderen förderschädlichen Aktivitäten getätigt wurden.

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