Meine Nichte bekam von ihren Eltern das Elternhaus übertragen. Um das Haus mit ihrem Mann und ihrem Kind mitbewohnen zu können, muss das Dach entfernt und ein weiteres Wohngeschoß aufgesetzt werden. Die Investitionen belaufen sich auf ca. 300.000 €, welche die junge Familie alleine zu tragen hat. Gibt es für diesen Fall eine Baukindergeldförderung vom Bund oder vom Land Bayern?
In diesem Fall gibt es leider kein Baukindergeld. Denn die KfW schließt die Übertragung von Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kindern) aus. Da Voraussetzung für das Baukindergeld Bayern die Gewährung des Baukindergeldes des Bundes ist, gibt es auch dieses leider nicht.
Die Sanierungsarbeiten lassen sich aber über andere Programme der KfW fördern. Infrage kommt dabei zum Beispiel das KfW-Programm 124 (KfW-Wohneigentumsprogramm), über das es einen zinsgünstigen Kredit gibt. Außerdem vergibt die KfW Zuschüsse und Darlehen auch für energetische Modernisierungen. Relevant sind dabei die Programme 430 (mind. 10 Prozent Zuschuss) und 152 (Darlehen mit mind. 7,5 Prozent Tilgungszuschuss).
Wichtig zu wissen ist, dass die Mittel vor dem Beginn der Um-/Ausbauarbeiten beantragt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht zu Fördermitteln der KfW.