Expertenrat

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die Immobilie soll verkauft werden. Welcher Stichtag gilt für den Verkauf, wenn ich Baukindergeld beantragen möchte?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Anna B. am 09.02.2020 

Derzeit bin ich Mitglied einer Erbengemeinschaft, die im Grundbuch einer Immobilie als Besitzer eingetragen ist. Diese Immobilie soll verkauft werden. Ab wann genau kann ich wieder Baukindergeld erhalten (Termin in notarieller Urkunde für Eigentumsübergang oder erst nach Umschreibung im Grundbuch?).

Antwort von aktion pro eigenheim 

Als Stichtag für den Verkauf der vorhandenen Immobilie gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags. Wenn Sie nach diesem Stichtag eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie unterschreiben, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-erbengemeinschaft-verkauf-immobilie-baukindergeld-1581422794.php