Expertenrat

Handelt es sich bei den Gehaltsobergrenzen der Wohneigentumsförderung 2023 um Brutto- oder Nettolohnbeträge?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Thomas G. am 30.10.2022 

Können Sie mir sagen, ob es sich bei den Gehaltsobergrenzen, der ab April 2023 evtl. beginnenden Wohneigentumsförderung. (70.000 Euro bei zwei minderjährigen Kindern) um Brutto- oder Nettolohnbeträge handelt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bisher sind zu der neuen Wohneigentumsförderung 2023 erst wenige Eckpunkte bekannt. Es gibt derzeit weder detaillierte Informationen noch Förderrichtlinien, so dass wir Ihre Frage leider noch nicht beantworten können. Sobald mehr Details bekannt sind, werden wir diese auf dem Ratgeberportal und im Newsletter veröffentlichen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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