Expertenrat

Wir wollen unsere Eigentumswohnung verkaufen und neu bauen. Welche Fehler dürfen wir nicht machen, damit wir das Baukindergeld erhalten können?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Hamdija  L. am 19.01.2020 

Wir haben eine Eigentumswohnung, die wir verkaufen möchten, um ein Haus zu bauen. Auf was müssen wir achten, damit wir Baukindergeld bekommen? Welche Fehler dürfen wir nicht machen, damit wir es bekommen? Müssen wir für eine bestimmte Zeit eine Mietwohnung nehmen mit anderer Adresse? Oder können wir in dieser Wohnung als Mieter eventuell bleiben bis wir gebaut haben und umziehen können? Damit wir Baukindergeld bekommen müssen wir noch in 2020 umziehen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wichtig für das Baukindergeld ist, dass Sie die Eigentumswohnung verkaufen (es zählt das Datum des Notartermins), bevor Sie die Baugenehmigung für Ihr Haus erhalten. Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung dürfen Sie keine weitere Wohnimmobilie besitzen.

Zu Ihren weiteren Fragen:

  • Sie müssen die Adresse nicht wechseln. Sie könnten in der vorherigen Wohnung als Mieter wohnen, bis Ihr Haus fertig ist.
  • Sie müssen 2020 nicht umziehen, aber Ihre Baugenehmigung muss aus 2020 sein.
  • Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen, wenn die Meldebescheinigung vorliegt. Den Antrag können Sie bei der KfW bis spätestens zum 31.12.2023 stellen.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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