Expertenrat

Wie sieht es mit der Eigenheimzulage aus, wenn wir erst im Januar oder Februar 2021 einziehen können?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jessica . am 19.04.2020 

Wir bauen momentan Haus und hatten fest mit der Eigenheimzulage gerechnet. Diese setzt einen Einzug bis 31.12.2020 voraus. Aufgrund der aktuellen Situation kann uns natürlich keiner gewährleisten, dass wir bis dahin eingezogen sind.  Wie sieht es nun aus mit der Eigenheimzulage, wenn wir erst im Januar oder Februar 2021 einziehen können? Können wir 2021 mit neuen Förderungen rechnen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Tatsächlich ist es so, dass die bayerische Eigenheimzulage nur in Frage kommt, wenn der Einzug noch 2020 stattfindet. Auch der Antrag auf die Eigenheimzulage muss bis zum 31.12.2020 bei der BayernLabo vorliegen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Bisher gibt es keine Informationen, ob die Förderung eventuell verlängert wird und auch neue Förderungen sind bisher nicht angekündigt.

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