Expertenrat

Können wir auch dann das Baukindergeld beantragen, wenn der Schwager mietfrei bei uns wohnt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sabrina M. am 13.05.2021 

Ich werde mit meinem Mann und meinen zwei Kindern in unser Eigenheim einziehen. Mein Schwager wird mit uns Mietfrei wohnen. Haben wir dann auch einen Anspruch auf das Baukindergeld? Die Einkommensgrenze sowie alle anderen Voraussetzungen halten wir ein.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch wenn Sie einen Teil des Eigenheims vermieten (mietfrei oder nicht), ist das Baukindergeld möglich. Die Förderung können Sie für den von Ihrem Haushalt bewohnten Teil des Hauses beantragen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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