Expertenrat

Wie definiert sich ein gemeinsamer Haushalt im Rahmen des Baukindergeldes?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Serdat S. am 31.10.2018 

Wie definiert sich gemeinsamer Haushalt im Rahmen des Baukindergeldes? Ist das die steuerliche Zusammenveranlagung oder die gemeinsame Meldung an einer Adresse? Würde ein Zweitwohnsitz u.U. auch einen solchen Haushalt begründen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ein Haushalt im Sinne des Baukindergeldes sind die Personen, die mit Kind/Kindern am jeweiligen Hauptwohnsitz (also in der geförderten Immobilie) zusammenwohnen. Es kommt also nicht auf den Trauschein an, auch nicht auf die steuerliche Zusammenveranlagung. Der Haushalt sind die Personen, die laut Meldebestätigung in der geförderten Immobilie den Hauptwohnsitz haben. Ein Zweitwohnsitz wird durch das Baukindergeld nicht gefördert.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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