Expertenrat

Bayerische Eigenheimzulage: Gibt es Probleme mit der 6-Monatsfrist, wenn ich das Haus meines verstorbenen Opas erwerbe, in dem ich schon gemeldet bin?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Reinhard  W. am 24.02.2020 

Seit 2018 wohne ich in dem Haus meines Opas. Nachdem er dieses Jahr leider verstorben ist, werde ich das Haus käuflich erwerben. Gibt es hier Probleme mit der 6 Monatsfrist nach Bezug, da ich ja bereits in dem Haus gemeldet bin?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Zunächst einmal müssen Sie klären, ob die bayerische Eigenheimzulage in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommt. Denn in den Richtlinien steht: "Nicht gefördert werden [...] der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten in gerader Linie." Wenn also zum Beispiel Ihr Vater das Haus geerbt hat und Sie von ihm das Haus erwerben, kommt die Förderung nicht in Frage.

Zu Ihrer Frage in Bezug auf die Antragsfrist und das Einzugsdatum:  In diesem Falle zählt nach Auskunft der BayernLabo das Datum des notariellen Kaufvertrags als Einzugsdatum. Zusätzlich zum Kaufvertrag werden folgende Unterlagen für die Antragstellung benötigt:  Auszug aus dem Grundbuch und erweiterte Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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