Expertenrat

Wie ist es bei der bayerischen Eigenheimzulage mit dem Einkommen geregelt? Bezieht sich die Einkommensgrenze auf das normale Gehalt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alexander G. am 31.10.2019 

Meine Frage bezieht sich auf den Zuschuss von 10.000 Euro. Ich bin alleine und wollte fragen, ob sich die 50.000 Euro auf das normale Gehalt beziehen. Das heißt, ich verdiene im Monat 3500 Euro brutto. Dieses mal 13 Monate wäre dann 45.500 Euro im Jahr. Habe mir aber jeden Monat Überstunden auszahlen lassen, die auf der Lohnabrechnung separat drauf stehen. Mit diesen Stunden komme ich über die 50.000 Euro. Meine Frage nun ist, ob ich die Eigenheimzulage bekomme oder nicht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, die Einkommensgrenze bei der bayerischen Eigenheimzulage bezieht sich nicht auf das normale Gehalt, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen. Dieses können Sie Ihren Steuerbescheiden entnehmen. Wenn Sie 2019 den Antrag auf die Eigenheimzulage stellen, sind die Jahreseinkommen aus 2016 und 2017 relevant. Aus diesen beiden zu versteuernden Jahreseinkommen wird der Durchschnitt gebildet. Anhand dieses Wertes können Sie dann sehen, ob die Eigenheimzulage für Sie in Frage kommt oder nicht.

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