Expertenrat

Wenn ein Vertrag vorbehaltlich Finanzierung und vorbehaltlich Grundstück geschlossen werden soll - welche Punkte sollte man mit aufnehmen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Catharina M. am 28.06.2018 

Wenn ein Vertrag vorbehaltlich Finanzierung und vorbehaltlich Grundstück geschlossen werden soll: Welche Punkte sollte man mit aufnehmen, um kein Risiko einzugehen? Zum Beispiel: vorbehaltlich dass ein von uns gewünschtes Grundstück erworben wird und dass die von uns gewünschte Finanzierung zu Stande kommt? Und keine Kosten entstehen so lange die Vorbehalte nicht ausgeräumt sind? Also niemand vorher tätig wird, so könnten wir es uns vorstellen, dass uns dann nicht die Baufirma eine Finanzierung oder ein Grundstück bringt, welches von uns nicht erwünscht ist? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für alle Punkte der Vertragsgestaltung und um Risiken zu minimieren, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Das ist zum Beispiel bei yourXpert möglich, auch der Verband privater Bauherren bietet eine Rechtsberatung an. Alternativ können Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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