Expertenrat

Wir kaufen jetzt eine Wohnung, vermieten aber bis November noch an die jetzigen Eigentümer. Können wir trotzdem Baukindergeld beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Justyna B. am 05.05.2020 

Wir werden demnächst eine Wohnung kaufen. Die jetzigen Eigentümer können jedoch erst im November 2020 ausziehen. Bis dahin werden diese an uns Miete bezahlen. Wir ziehen demnach erst im Dezember 2020 in unsere gekaufte Wohnung. Können wir mit unserem Einzug im Dezember Baukindergeld beantragen, oder darf zuvor die gekaufte Immobilie nicht vermietet sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Zwischenvermietung ist kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld. Sie können Ihren Antrag auf Förderung dann nach Ihrem Einzug im Dezember stellen, wenn die Meldebescheinigung vorliegt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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