Ist das Baukindergeld möglich, wenn wir zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ein Dauerwohnrecht hatten?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von M. G. am 02.12.2020 Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ein Dauerwohnrecht hatten?
Antwort von aktion pro eigenheim
Ein Dauerwohnrecht ist kein Immobilienvorbesitz - und daher auch kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn die Förderbedingungen eingehalten werden, ist eine Förderung möglich.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-wohnrecht-zum-zeitpunkt-der-baugenehmigung-1607000424.php