Expertenrat

Baukindergeld: Welche Fristen gelten bei Verkauf einer Wohnung und Kauf eines Hauses?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Steffen G. am 09.10.2019 

Aus den Bedingungen des Baukindergelds habe ich gelesen: "Wer das Baukindergeld beantragen möchte, darf zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine andere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen. Eine vorhandene Wohnung oder ein Haus müssten vorher verkauft werden." Welches Datum bzw. welche Frist zählt hier? Kann ich Wohnung A am 31.09. beim Notar verkaufen und am 05.10. ein Haus mit Förderung Baukindergeld kaufen? Oder müssen hier Fristen wie Grundbuchänderung & Co. abgewartet werden? Darauf habe ich als Verkäufer ja wenig Einfluss....das kann dauern.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Als Stichtag gilt jeweils das Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufvertrags. Die Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, es muss mindestens ein Tag dazwischenliegen. Ein Verkauf am 31.9. und Kauf am 5.10. ist also möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-welche-frist-zaehlt-bei-verkauf-der-wohnung-1570623632.php