Unser Haus wurde im April diesen Jahres verkauft, KfW hat noch Baukindergeld Geld überwiesen, was mache ich jetzt?
Haben Sie die KfW schriftlich über den Verkauf des Hauses informiert? Falls nicht, sollten Sie sich unbedingt mit der KfW in Verbindung setzen!
Wird die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre Förderung vermietet, verkauft oder verpachtet, sind Zuschussempfänger verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu informieren. Der Anspruch auf Baukindergeld ist zu dem Zeitpunkt beendet, an dem das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird.
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