Expertenrat

Wir mussten aufgrund einer Stichprobe weitere Unterlagen bei der KfW einreichen und unser Zuschussvertrag wurde gekündigt. Wie sind die Richtlinien beim Verkauf und Kauf einer Immobilie?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sascha B. am 14.02.2020 

Wir mussten aufgrund einer Stichprobe noch weitere Dokumente wie notarielle Kaufverträge bei der KFW einreichen und nun wurde uns der Zuschussvertrag gekündigt. Begründung ist, dass wir die Kaufverträge für unsere alte Wohnung und das neue Haus an einem Tag gemacht haben. In den Richtlinien heißt es doch, man darf kein Eigenheim besitzen, da steht aber nirgendwo, dass die Verträge nicht an einem Tag unterschrieben werden dürfen!?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Tatsächlich ist so, dass für das Baukindergeld mindestens ein Tag zwischen Verkauf und Kauf einer Wohnimmobilie liegen muss (es gilt jeweils das Datum des Notartermins). Gibt es bei den Terminen Überschneidungen - zum Beispiel weil Verkauf und Kauf am gleichen Tag stattfinden - ist das Baukindergeld nicht möglich.- Die KfW wertet es dann so, dass am Tag des Kaufs noch Wohneigentum vorhanden war.

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