Expertenrat

Baukindergeld: Wann muss man den Antrag stellen und wann die Schwangerschaft "anmelden"?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Laura B. am 31.10.2018 

Wir bauen Anfang 2019 ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück. Der Bauantrag wurde am 26.10. bei der Stadt eingereicht. Am 27.10. habe ich erfahren, dass ich seit 5 Wochen schwanger bin. Geburtstermin soll Ende Juni sein. Einzug in das Haus wahrscheinlich Herbst 2019. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? Wann sollte ein Antrag gestellt werden, bzw. wann muss man die Schwangerschaft "anmelden" ? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nach Ihrem Einzug. Ab der Anmeldung im neuen Haus haben Sie 3 Monate Zeit dafür. Die Schwangerschaft müssen Sie nicht "anmelden". Alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, werden beim Baukindergeld berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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