Expertenrat

Wir haben 2018 unsere Baugenehmigung bekommen und sind jetzt eingezogen. Wir erhalten ab jetzt Baukindergeld, wird der Zuschuss nicht rückwirkend gezahlt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Julia W. am 21.01.2021 

Wir haben im März 2018 unsere Baugenehmigung bekommen. November 2020 sind wir eingezogen und gleich einen Antrag auf Kinderbaugeld gestellt. Nun wurde unser Antrag akzeptiert und die Zahlungen beginnen ab dem Februar 2021 für 2 Kinder jährlich 10 Jahre lang. Das hat mich sehr überrascht, weil ich es so verstanden habe, dass die Förderung rückwirkend ab dem 01.01.2018 ausgezahlt werden soll. Oder wie soll man das mit "rückwirkend" verstehen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld ist offiziell erst im September 2018 gestartet, dabei wurde entschieden, dass die Förderung auch rückwirkend für alle Baugenehmigungen und Kaufverträge ab Januar 2018 gilt und nicht nur für die ab Herbst 2018. Das "rückwirkend" bezieht sich also nicht auf die Zuschuss-Zahlungen.

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