Expertenrat

Wie es ist mit dem Baukindergeld, wenn meine Frau 3 Kinder mit in die Ehe gebracht hat und wir noch ein gemeinsames Kind haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jörg P. am 28.06.2018 

Wir haben im März 2014 geheiratet. Meine Frau, welche 3 Kinder mit in die Ehe brachte, hat Ende 2012 eine Eigentumswohnung gekauft, in die ich ab Heiratszeitpunkt dazu gezogen bin. Ende 2014 haben wir noch ein gemeinsames Kind bekommen. Wir haben nun vor eine Bestandsimmobilie zu erwerben. Wäre es also ein Ersterwerb als Familie und hätten damit ein Anrecht auf das Baukindergeld? Das älteste Kind meiner Frau ist 16 Jahre alt. Können wir das Baukindergeld dann für alle 4 Kinder berechnen, auch wenn wir nur ein gemeinsames Kind haben?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ihre Frage ist sehr schwer zu beantworten, da darin viele Faktoren zusammen kommen und berücksichtig werden müssen. Maßgebend für den Familienbegriff beim Baukindergeld ist das Geburtsdatum des ersten Kindes. Wie dieser Punkt in Patchworkfamilien bewertet wird, wissen wir allerdings noch nicht, denn bisher sind zur Förderung nur die Eckdaten bekannt, die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht. Wenn bei Ihnen das älteste Kind maßgebend wäre, würden Sie die Förderung unter Umständen nicht erhalten, da Ihre Frau nach Geburt der Kinder (also als Familie) schon eine Eigentumswohnung erworben hat. Wäre das gemeinsame Kind maßgebend, würden Sie unter Umständen den Zuschuss nur für ein Kind erhalten. Wie die Förderung tatsächlich ausfällt, kann leider erst geklärt werden, wenn alle Informationen zum Baukindergeld veröffentlicht sind.

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