Expertenrat

Wenn ich mir nach Scheidung und Hausverlust eine Wohnung kaufe - kommt das Baukindergeld da in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Erich B. am 20.11.2019 

Durch meine Scheidung und den Verlust des gemeinsamen Hauses möchte ich fragen: Wenn ich jetzt mir eine Wohnung kaufe, ob ich dann auch mit einem Kind (12 Jahre) in den Genuss der Förderung komme?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Aus Ihrer Frage schließen wir, dass Sie kein Wohneigentum mehr besitzen. Dann kommt das Baukindergeld bei einem Wohnungskauf in Frage. Voraussetzung ist, dass das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist und Sie kindergeldberechtigt sind, oder dass Sie das paritätische Wechselmodell vereinbart haben. Dann ist eine Förderung ausnahmsweise auch möglich, wenn das Kind mit Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist.

Bitte beachten Sie: Das Baukindergeld ist pro Kind nur einmal möglich, die Förderung können deshalb entweder Sie oder die Mutter erhalten, nicht aber beide.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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