Expertenrat

Ist eine Mietwohnung als Zweitwohnsitz ein Problem beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ismet Y. am 02.10.2021 

Eine Frage zu Meldebescheinigung bzw. Umzug ins neue Haus. Wir haben 3 Kinder und sind berechtigt das Baukindergeld zu erhalten. Wir wohnen aktuell zur Miete und wenn wir ausziehen möchten meine Eltern in diese Wohnung, weil es sehr seniorengerecht ist und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe. Es ist hier sehr schwierig Wohnung zu bekommen. Kann ich diese jetzige Mietwohnung als Zweitwohnung behalten, damit meine Eltern hier einziehen und das neue Haus als erst bzw. Hauptwohnsitz. Stellt das für das Baukindergeld ein Problem dar um es zu erhalten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, Sie können die Mietwohnung als Zweitwohnsitz behalten. Wenn alle Haushaltsmitglieder mit dem Hauptwohnsitz im neuen Haus gemeldet sind, ist das Baukindergeld möglich und die Mietwohnung steht dem nicht im Wege. Ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist nur das Vorhandensein von weiterem Wohneigentum.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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