Wir haben den Kaufvertrag am 21.12.2017 notariell abgeschlossen. Besteht Hoffnung für das Baukindergeld?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Dennis G. am 27.06.2018 Wir haben den Kaufvertrag am 21.12.2017 notariell abgeschlossen. Die vollständige Übergabe und damit der Besitz der Immobilie wurde aber erst am 01.05.2018 durchgeführt. Besteht aus diesem Grund Hoffnung?
Antwort von aktion pro eigenheim
Leider nein. Für die Förderung werden alle Kaufverträge und Baugenehmigungen berücksichtigt, die ab dem 1.1.2018 datiert sind, das ist bei Ihrem Kaufvertrag nicht der Fall, so dass Baukindergeld wohl leider nicht in Frage kommt.
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