Expertenrat

Wir kaufen ein Haus, in dem wir schon zur Miete wohnen. Wie funktioniert das jetzt mit dem Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christin B. am 17.04.2020 

Wir unterschreiben einen notariellen Kaufvertrag am 7.5.2020 für ein Wohnhaus. Wir kaufen das Wohnhaus, dass wir bereits seit 3 Jahren zur Miete bewohnen. Wir haben ein Kind unter 18 Jahre und das zweite wird Mitte September 2020 geboren. Haben wir überhaupt Anspruch auf Baukindergeld? Wenn ja, reicht es aus, wenn der Antrag auf Baukindergeld für beide Kinder nach der Geburt des zweiten Kindes gestellt wird? Wir wären theoretisch ja noch in der Frist.... Wie ist das mit der Meldebescheinigung gemeint? Wir wohnen ja bereits schon im Haus. Aber wir sind erst in ca. Juni offiziell Eigentümer...

Antwort von aktion pro eigenheim 

Beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum, ab dann läuft die Frist für die Antragstellung zum Baukindergeld. Wenn Sie also Anfang Mai 2020 das Haus kaufen, können Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld bis Anfang November 2020 stellen. Wichtig: Um für beide Kinder den Zuschuss zu erhalten, sollten Sie den Antrag erst nach der Geburt des zweiten Kindes stellen. Bei einer früheren Antragstellung wird sonst nur das Kind berücksichtigt, das bereits im Haushalt lebt.

Da beim Kauf der gemieteten Immobilie kein Umzug stattfindet, müssen Sie statt der Meldebestätigung eine nach Antragstellung ausgestellte Meldebescheinigung (also erst nach Antragstellung zur Meldebehörde gehen!) sowie eine formlose Erklärung zum Sachverhalt einreichen (formloser Brief mit Erklärung des Kaufs und den wichtigen Daten). Die Meldebescheinigung wird von der Meldebehörde ausgestellt und muss die geförderte Wohnimmobilie als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als Antragsteller, der im Antrag angegebenen Kinder sowie Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Sie muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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