Expertenrat

Welcher Stichtag gilt beim Baukindergeld in einer Baugemeinschaft?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marcus B. am 12.01.2020 

Wir sind Mitglied in einer Baugemeinschaft und derzeit in der Planungsphase. Die Baugenehmigung für unser Bauvorhaben ist erteilt, allerdings ist der notarielle Grundstückskauf noch nicht erfolgt, da es noch Abstimmungen mit anderen Bauherren gibt, die gemeinschaftlich mit der Baugemeinschaft das Baugrundstück von einem Träger der öffentlichen Hand erwerben wollen. Welcher Stichtag (Baugenehmigung oder notarieller Kaufvertrg) gilt für unseren Fall?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Stichtage gelten genauso wie bei einem Bau oder Kauf als Privatperson. Wenn Sie neu bauen, ist die Baugenehmigung maßgebend, wenn Sie vorhandenes Wohneigentum oder vom Bauträger kaufen, ist der Kaufvertrag relevant. Wichtig beim Baukindergeld in der Baugemeinschaft: Nur Sie selbst können den Antrag auf Baukindergeld für Ihr Wohneigentum stellen (nicht die Baugemeinschaft). Ebenso wichtig: Sie müssen als Eigentümer im Grundbuch stehen, nicht die Baugemeinschaft/GbR.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-in-baugemeinschaft-1579179845.php
Â