Expertenrat

Baukindergeld: Ist jeglicher Immobilienbesitz vor der Beantragung ein Ausschlusskriterium?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Caroline R. am 13.09.2018 

Wie kann ich diesen Absatz "Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie." interpretieren? Ich habe vor meinen Kinder und Eheschließung ein Haus gebaut, welches jetzt zu klein ist. Wir sind gerade dabei ein größeres Haus zu bauen. Das aktuelle Haus ist natürlich noch nicht veräußert, weil wir ja nicht genau wissen wann wir umziehen können. Ist das ein Ausschlußkriterium? Ich habe versucht die Frage an der kfw-hotline zu klären. Ich bekam nur als Antwort, dass dort doch steht, dass Zusammenziehen eine Familie ist. Jeglicher Besitz vor der Beantragung ist ein Ausschlusskriterium. Was stimmt jetzt? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, tatsächlich ist jeglicher Immobilienbesitz (Wohnimmobilie) ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob das vor den Kindern oder Heirat erworben wurde, selbst genutzt oder vermietet ist. Stichtag für die Betrachtung der Eigentumssituation ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung. Wurde die Immobilie davor verkauft, klappt es mit dem Zuschuss.

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