Expertenrat

Wir bauen in Eigenleistung. Unter welchen Bedingungen steht uns das Baukindergeld zu?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Melanie K. am 08.01.2021 

Unsere Baugenehmigung liegt seit 2020 vor. Wir erwarten diesen Monat Januar 21 unser Kind und sind noch nicht ins Haus eingezogen. Da wir in Eigenleistung bauen, ist ein Einzugstermin nicht konkret abzusehen. Unter welchen Bedingungen steht uns das Baukindergeld zu?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ein Antrag auf Baukindergeld kann bis spätestens 31.12.2023 gestellt werden. Allerspätestens zu diesem Termin müssen Sie eingezogen und umgemeldet sein und der vollständige Förder-Antrag muss bei der KfW vorliegen. Mit der Baugenehmigung 2020 haben Sie einen Grundstein für die Förderung gelegt. Weitere wichtige Punkte für Ihren Anspruch sind: Einhaltung der Einkommensgrenzen, Kindergeldberechtigung, kein Voreigentum vorhanden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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