Unser Wohnungskauf wurde 2018 im Grundbuch eingetragen. Zählt trotzdem der Kaufvertrag für das Baukindergeld?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Torsten L. am 22.05.2018 Unser Wohnungskauf war in diesem Jahr 2018 erst vollzogen (Grundbucheintrag) und das Eigentum erst auf uns übergegangen. Zählt trotzdem der Kaufvertrag (verhandelt im Oktober 2017) als Datum Baukindergeld?
Antwort von aktion pro eigenheim
Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, wird das Datum des Kaufvertrags gelten. Alles weitere wird erst klar sein, wenn das entsprechende Gesetz und die Förderrichtlinien da sind.
Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-baukindergeld-grundbucheintrag-1527074995.php