Expertenrat

Ich besitze ein Wohnrecht, aber kein Eigentum. Kann ich Baukindergeld für einen Grundstückskauf beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Erich T. am 21.09.2018 

Ich bewohne seit 2010 mit meiner Ehefrau und zwei Kindern (2012 , 2015) ein EFH, BJ.2010, das im Eigentum meiner Eltern ist. Ich besitze ein grundbuchlich gesichertes, aber NICHT veräußerbares oder vererbbares Wohnrecht. Damit hätte ich nach altem Eigenheimzulagegesetz kein Eigentum i.S.d.V. gehabt, folglich keine EigZul bekommen. (Wenn Erwerb während des Geltungszeitraums). Ich beabsichtige jetzt den Kauf des Grundstücks in 2018. Kaufpreis ca. 150.000€   Weder meine Frau noch ich besitzen (sonstiges) Wohneigentum. Bin ich bzw. sind meine Kinder zulagenberechtigt?  Wird seitens KfW die Angemessenheit des Kaufpreises geprüft? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen, steht das Wohnrecht dem Baukindergeld nicht im Weg. Wichtig ist, dass Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind (auch nicht mit Anteilen).

Allerdings schreiben Sie, dass Sie ein Grundstück erwerben. Förderfähig ist der Bau oder Kauf einer Immobilie, nicht aber eines Grundstücks. Wenn Sie darauf dann allerdings ein Haus bauen, kommt das Baukindergeld in Frage. Die KfW prüft nicht die Angemessenheit des Preises, die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen aber höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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