Expertenrat

Zählt für das Baukindergeld das Einzugsdatum des Kindes, also wenn dieses erst nach dem Einzug der Eltern geboren wird?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nils D. am 05.05.2020 

Wir bewohnen seit November 2019 unser neu gebautes Haus. Nun hat sich Nachwuchs angekündigt. Dieser soll Ende November 2020 auf die Welt kommen. Der Kauf des Grundstückes sowie die Unterzeichnung des Bauvertrages und Baugenehmigung hat November / Dezember 2018 stattgefunden. Können wir Baukindergeld erhalten auch wenn wir (die Eltern des Kindes) bereits länger als 6 Monate in dem Haus wohnen? Oder zählt das Einzugsdatum des Kindes?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Eine Antragstellung ist bis maximal 6 Monate nach dem Einzug möglich. Später geborene Kinder können bei der Förderung leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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