Expertenrat

Können wir unseren Hauptwohnsitz zwischenzeitlich ummelden, um das Baukindergeld auch für unsere Zwillinge zu erhalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Willy P. am 12.11.2020 

Meine Freundin und ich haben im Sommer 2020 ein Einfamilienhaus Haus gekauft. Für unser einzelnes Kind wollen wir Baukindergeld beantragen. Der Einzugstermin in das sanierungsbedürftige Haus war der 23.07.2020. Im November haben wir aber erfahren, dass meine Freundin mit Zwillingen schwanger ist. Besteht noch eine Möglichkeit, trotz der 6-Monats-Frist zwischen Einzug und Beantragung, Baukindergeld für die zu erwartenden Zwillinge zu beantragen? Würde eine zwischenzeitliche Ummeldung des Hauptwohnsitzes bis zur Geburt der Zwillinge funktionieren?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Was Ihren Hauptwohnsitz angeht, sind Sie an das Meldegesetz gebunden, d.h. Sie müssen dort mit Ihrem Hauptwohnsitz angemeldet sein, wo auch Ihr Lebensmittelpunkt ist. Da Sie schon ein Kind haben, sind mit dem Hauptwohnsitz in der Regel ja auch Kita- oder Schulbesuch verbunden. In diesem Fall wäre also nur Baukindergeld für das Kind möglich, das derzeit schon in Ihrem Haushalt lebt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

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