Expertenrat

Gibt es für uns noch eine Möglichkeit auf das Baukindergeld, wenn wir das Kind, das in der Frist geboren wäre, verloren haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Katharina E. am 24.11.2021 

Ich habe mal eine Frage zum Baukindergeld. Wir erwarten im Mai 2022 unser erstes Kind, im Dezember letzten Jahres haben wir unser Eigenheim gekauft und sind im Juli 2021 eingezogen. Leider haben wir das erste Kind, welches im September 2021 geboren wäre, verloren. Da hätten wir ja problemlos das Baukindergeld beantragen können. Gibt es für uns jetzt auch noch eine Möglichkeit?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das tut uns sehr leid! Leider wird beim Baukindergeld streng nach Förderrichtlinie entschieden, Ausnahmen gibt es nicht. Geknüpft ist die Förderung an die Kindergeldberechtigung sowie die 6-Monats-Antragsfrist nach Einzug. Da Sie diese Frist mit Geburt des Kindes im Frühjahr 2022 überschreiten, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage.

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